SATTLER & SCHANDARECHTSANWÄLTE

Honorar


Wir verrechnen unsere Beratungsleistungen nach Zeitaufwand. Dazu erfassen wir alle unsere Leistungen chronologisch und dokumentieren je Klient die jeweils konkret erbrachte Leistung, die Aktzuordnung dieser Leistung und den dafür benötigten Zeitaufwand. Wir erfassen unsere Tätigkeit dabei in ¼-Stunden Einheiten.

Für Partner-Arbeitsstunden verrechnen wir derzeit EUR 320,- bis EUR 350,-, für Associate-Arbeitsstunden EUR 180,- bis EUR 250,-. Bei umfangreicher und laufender Betreuung unserer Kanzlei gewähren wir Nachlässe auf diese Stundensätze.

Auch unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Vertretung vor Gericht verrechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand. Nur Gerichtsverhandlungen verrechnen wir nach den gesetzlichen Tarifsätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (und zwar ohne Einheitssatz). Alle sonstigen Leistungen im Rahmen von streitigen Verfahren (Arbeit an Schriftsätzen, Korrespondenz, Besprechungen, etc) verrechnen wir nach Zeitaufwand.

Wir gewähren unseren Klienten volle Transparenz bei der Honorarverrechnung. Als Beilage zu unseren Honorarnoten stellen wir Leistungsaufstellungen in voller Detaillierung zu Verfügung.

Wir rechnen üblicherweise zum Quartalsende ab. Auf Wunsch rechnen wir auch monatsweise ab.