Leistungen
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Das Erbrecht gilt schon seit Jahrzehnten als eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Unsere Beratung beginnt idealerweise noch zu Lebzeiten mit der Nachfolgeplanung. Nach einer fundierten Bestandsaufnahme der Familien- und Vermögensverhältnisse analysieren wir die Gestaltungsmöglichkeiten. Basierend darauf unterbreiten wir unserem Klienten konkrete Vorschläge, wie der letzte Wille am besten umgesetzt werden kann.
Die Bandbreite möglicher Maßnahmen ist groß und reicht von der Errichtung eines einfachen Testamentes, der Verfügung von Vermächtnissen, einem möglichen Erb- und Pflichtteilsverzicht, der Verfügung von Substitutionen oder sonstigen Auflagen, der Absicherung von Kindern, über den Abschluss von Schenkungs- und Übergabsverträgen, auch auf den Todesfall, bis hin zur Errichtung von Stiftungen.
Nach dem Ableben besteht unsere Leistung vor allem in der Abwicklung von Nachlässen und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Hierbei führen wir das Verlassenschaftsverfahren von der Todesfallaufnahme bis zur rechtskräftigen Einantwortung.
Unser Partner Dr. Leopold Habsburg-Lothringen ist ein im Erbrecht ausgewiesener Experte und verfügt auch im Bereich der Vermögensnachfolge über große Erfahrung. Er ist vielfach bestellter Erbenmachthaber und Testamentsvollstrecker und hat schon zahlreiche Verlassenschaften abgewickelt.